Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma "SPIELE-POOL" Inh. Bernd Zieger

1. Allgemein

Bei den Attraktionen der Fa. "SPIELE-POOL" handelt es sich ausschließlich um Individualprodukte, die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können.

Die Mietobjekte dürfen nur am im Vertrag beschriebenen Veranstaltungsort betrieben werden. Eine Weitervermietung ist nicht zulässig.
Der Mieter verpflichtet sich zu einer allgemeinen Sorgfaltspflicht und gesäuberten Rückgabe.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels der Mietersache oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern der Mangel vom Vermieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist. Der Mieter ist auch nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

2. Aktionszeiten – Betreuung

Die im Mietpreis enthaltene Aktionszeit beträgt bis zu 8 Std. / Tag inkl. Pausen.
Bei Überschreitung dieser Zeit oder Verzug beim vereinbarten Rückgabetermin erfolgt die nachträgliche Berechnung des Mietpreises für einen weitern Tag.

Personalpreise für einen weiteren Tag

Techniker / Betreuungsperson: 150 EUR / Tag
Moderatoren / Animation: 180 EUR / Tag
Hilfskraft Transport / Auf- und Abbau: 75 EUR / Tag

3. Genehmigungen – Haftung – Sicherung

Der Mieter hat eventuelle Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Eventuell anfallende GEMA – Gebühren trägt der Mieter.

Für entstehende Schäden beim Betrieb, bei Diebstahl, bei Zerstörung durch Dritte während der Mietdauer oder bei unsachgemäßem Umgang haftet der Mieter zur Reparatur oder zum Wiederbeschaffungspreis. Bei mehrtägiger Aktionszeit ist der Mieter zur Sicherung der Attraktion zur Nachtzeit verpflichtet. Für Personen- oder Sachschäden beim Umgang mit den Attraktionen haftet der Mieter in jedem Fall.

Es empfiehlt sich für jeden Festveranstalter eine Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Festes abzuschließen.
Vor dem Aufbau der Attraktionen ist dem Betreuungspersonal des Vermieters, durch den Mieter, der Standort, der Einsatzplan und der Verantwortliche zur Unfallhilfe zu benennen.

4. Zahlungsmodalitäten – Stornierung

Der Mietpreis ist nach gebrauchsfertiger Aufstellung der Attraktionen zur Zahlung in bar oder per Verrechnungsscheck fällig. Bei Verleih der Attraktionen zum Selbstbetrieb ist der Mietpreis bei Abholung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt den Betrieb der Attraktionen einzustellen.
Alle in der Preisliste, in Angeboten oder Verträgen genannte Preise sind, sofern nicht ausdrücklich benannt, Endpreise und verstehen sich inkl. der geltenden Mehrwertsteuer.

Bei Auftragsstornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind 70% des Mietpreises fällig.
Bei Auftragsstornierung unter 30 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn wird die Zahlung des Mietpreises zu 100% sofort fällig.

5. Fahrtkosten – Übernachtung

Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt auf der Grundlage der gefahrenen Gesamtkilometer.

PKW: 0,50 EUR / km
Kleinbus/Van: 0,80 EUR / km
Transporter / Jeep: 0,80 EUR / km
Anhänger: 0,50 EUR / km
LKW ab 3,5t: 1,00 EUR / km

Bei notwendiger Übernachtung von Mitarbeitern der Firma "SPIELE-POOL", stellt der Mieter Ü/F in der Kat. ** kostenlos zur Verfügung.

6. Standortvoraussetzungen

Der Attraktionsstandort erfordert ebenes, befestigtes, stein- und splitterfreies Gelände.
Ein etwaiger Stromanschluss der Mietersache beträgt 230/380 Volt und ist unmittelbar am Standort der Attraktion bereitzustellen.
Gleiches gilt für eventuell benötigten Wasseranschluß. In diesem Fall ist der Mieter auch für das Abpumpen oder den geordneten Abfluss des Wassers nach Beendigung der Aktionszeit verantwortlich.

7. Rabatte

Die Firma "SPIELE-POOL" gewährt Frühbucherrabatte bei einer verbindlichen Buchung bis zum 28.02. eines Jahres, sowie Rabatte bis zu 10% der Listenpreise bei Buchung mehrerer Attraktionen entsprechend dem Auftragswert und Einsatzzeiten von mehr als einem Tag.

8. Nebenabreden

Bei Vertragsabschluss oder Auftragsbestätigung werden diese Allgemeinen Bedingungen in jedem Fall Vertragsbestandteil.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind für beide Teile Plauen.

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